Cadmium in Blut und Urin

Aktuelle arbeits- und umweltmedizinische Beurteilung

Wirkung auf den Menschen: akute und choronische Intoxikation

Akute Cadmium-Vergiftungen sind heute sehr selten und beruhen meist auf einer Inhalation von Cadmium-Dämpfen oder (farb- und geruchlosen) -Partikeln. Die Symptome erinnern mit trockenen Nasopharyngealschleimhäuten, Husten und Kopfschmerzen zunächst an einen grippalen Infekt. In schwereren Fällen können sich Verwirrtheit, ein Lungenödem und eine interstitielle Pneumonie entwickeln. Die akute orale Aufnahme kann zu einer Gastroenteritis führen.

Nach langjähriger Cadmium-Exposition, peroral über Nahrungsmittel oder inhalativ (insbesondere Raucher), steht die Nierenschädigung mit einer Cadmium-Akkumulation in den Zellen des proximalen Tubulus im Vordergrund. Zum Monitoring einer tubulären Schädigung bzw. zur Bestimmung der Effektschwelle wird häufig β2-Mikroglobulin im Urin verwendet. Die chronische Cadmium-Belastung führt, auf Grund einer Demineralisierung der Knochensubstanz und eines reaktiv erniedrigten Parathormonspiegels zu Osteoporose und Osteomalazie (z. B. Itai-Itai-Erkrankung). Weitere im Zusammenhang mit einer chronischen Cadmium- Exposition berichtete Symptome umfassen z. B. „Cadmiumschnupfen“, Anosmie, Gelbfärbung der Zähne, Kalziurie, Proteinurie, Leberfunktionsstörung und Anämie

Allgemeinmedizinische Richtwerte

Hinsichtlich arbeitsmedizinischer Belastungen ist für Cadmium und seine anorganischen Verbindungen ein BAR-Wert (Biologischer Arbeitsstoff-Referenz-Wert) für Nichtraucher von 1 μg/l im Vollblut und von 0,8 μg/l im Urin festgelegt. Auf Grund der kanzerogenen Wirkung kann kein BAT-Wert (Biolog. Arbeitsstoff-Toleranz-Wert) festgesetzt werden. Der bis 2010 verwendete BLW (Biolog. Leitwert) von 5 μg/g Kreatinin bzw. 7 μg/l Urin beruhte auf der Nephrotoxizität als kritischer Wirkung.

Human-Biomonitoring-Werte (HBM)

Diese werden von der HBM-Kommission des Umweltbundesamtes aus toxikologischen oder epidemiologischen Untersuchungen abgeleitet.

HBM-I: Konzentration, bei deren Unterschreitung nicht mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zu rechnen ist. Prüf- oder Kontrollwert.

HBM-II: Bei einer Überschreitung sind gesundheitliche Beeinträchtigungen möglich. Eine umweltmedizinische Betreuung ist indiziert. Es sind Maßnahmen zur Belastungsreduktion zu treffen. Interventions- oder Maßnahmenwert.

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